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Leitfaden Gestaltung von Sondernutzungen Gladbecker Innenstadt

Erstellung eines Gestaltungsleitfadens mit dem Schwerpunkt Sondernutzungen - Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und Akzeptanzschaffung durch breite Kommunikationsstrategie

Der öffentliche Raum gewinnt in der Gladbecker Innenstadt durch die Neugestaltung der Fußgängerzone Hochstraße an Attraktivität. Immobilieneigentümer werden durch das Hof- und Fassadenprogramm, welches ebenfalls im Rahmen des Projektes Stadtmitte Gladbeck umgesetzt wird, dabei unterstützt ihre Immobilien aufzuwerten. Sie leisten damit einen Beitrag zum positiven Erscheinungsbild der Stadtmitte. Auch Gewerbetreibende aus dem Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebereich im Kern der Gladbecker Innenstadt sind dazu aufgefordert, durch ihre Warenpräsentation im öffentlichen Raum und ihre Außengastronomie für ein harmonisches Gesamterscheinungsbild in der Innenstadt zu sorgen.

Um die Umsetzung zu erleichtern und eine gewisse Homogenität zu erzeugen, beauftragte die Stadt Gladbeck die C4C GmbH & die PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO mit der Erstellung eines Gestaltungsleitfaden für Sondernutzungen, der die Gestaltungssatzung der Stadt Gladbeck aus dem Jahr 2001 vertieft und auf Sondernutzungen wie Außengastronomie, Warenauslagen und mobile Werbeträger etc. Einfluss nimmt. Zur Steigerung der Akzeptanz des Gestaltungsleitfadens für Sondernutzungen bei den Gewerbetreibenden, wurden eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen im Geltungsbereich des Leitfadens geführt. Dabei wurden insbesondere die Gewerbetreibenden aufgesucht, deren Warenpräsentation oder Außengastronomie nicht den Anforderungen des Leitfadens entsprachen.

 

 

Auftraggeber

Stadt Gladbeck

Zeitraum

seit 2014

Kenngrößen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Einwohner: 18.400
Fläche: 4,6 qkm
Regierungsbezirk: Münster
Förderprogramm: Soziale Stadt

Partner

C4C creative GmbH

Links & Downloads

Gestaltungsleitfaden

Ansprechpartner

Karsten Schröder