Im Rahmen der Städtebauförderung werden Verfügungsfonds nach Nr. 14 und Nr. 17 der Richtlinien Stadterneuerung NRW (2008) als flexible Instrumente eingesetzt, um privates Engagement von Bewohnern und anderen Akteuren anzuregen. Sie sind Experimentierfelder, in denen sich mit geringen finanziellen Mitteln vielfältige Aktivitäten und hohes Engagement entfalten. Bislang lagen für die Programmgebiete in Nordrhein-Westfalen keine projektübergreifenden und zusammenfassenden Informationen zum Einsatz, zur Handhabung bzw. Abwicklung und zur Wirkungsweise der Verfügungsfonds vor. Mit der Evaluation der Wirkungsweise von Verfügungsfonds in der Stadterneuerung in NRW wird eine systematische und empirisch fundierte Untersuchung des Instrumentes vorgenommen. Die Leitfragen der Untersuchung lauten:
Im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat die PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO das Instrument Verfügungsfonds nach Nr. 14 und Nr. 17 evaluiert. Das Leistungsspektrum zur Bearbeitung der Aufgabe umfasste:
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes Nordrhein-Westfalen
2012 bis 2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen