Die Zentren von Städten und Gemeinden, seien es Innenstädte oder Neben-zentren, sind in den letzten Jahren zunehmend wieder im Blickfeld der (Lokal-) Politik, der (Stadt-) Planung, der Stadtverwaltungen, der Wirtschaftsförderung, der Immobilienexperten sowie auch der Städtebauförderung. Grundlage für eine zielgerichtete Steuerung der Innenstadt- und Zentrenentwicklung und insbesondere für die Beantragung von Städtebaufördermitteln zur Unterstützung des jeweiligen Entwicklungs- bzw. Erneuerungsprozesses sind integrierte Handlungskonzepte. Diese werden von den Kommunen aufgestellt.
Um die Qualität der integrierten Handlungskonzepte zu erhöhen und damit auch letztlich die Vor-Ort-Prozesse nachhaltiger zu gestalten, hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Erarbeitung und Veröffentlichung einer Arbeitshilfe zum Thema „Integrierte Handlungskonzepte für die Innenstadt- und Zentrenentwicklung“ vergeben. Diese Handreichung soll Kommunen, kommunalen Aufgabenträgern sowie auch möglichen Beauftragten Orientierungen und Hilfestellungen für die Erstellung und Fortschreibung von integrierten Handlungskonzepten geben.
Die PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO hat diese Arbeitshilfe gemeinsam mit StadtRaumKonzept GmbH in enger Abstimmung mit dem Ministerium und Vertretern der Bezirksregierung auf Grundlage einer umfangreichen Recherche und Rückkopplungen mit Programmkommunen inhaltlich erstellt und das Layout erarbeitet.
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
11.2015 bis 11.2016
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
StadtRaumKonzept GmbH