Die Aufgabe "Quartiersmanagement" hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung als Betätigungsfeld von Stadtplanungs- und Architekturbüros erfahren. Kommunen nutzen zur Lösung städtebaulicher Problemlagen verstärkt die Finanztöpfe der Städtebauförderung, die aber nur gebilligt wird, wenn integrierte Strategien für eine Gesamtmaßnahme vorliegen. Als Bedingung für die Umsetzung entsprechend komplexer Förderansätze hat der Fördermittelgeber die Vergabe von Städtebaufördermitteln an die Installation eines Vor-Ort-Managements geknüpft. Ein solches Vor-Ort-Management erfordert ein spezielles Know-how, über das kommunale Verwaltungen selten verfügen. Insofern stehen Förderkommunen immer häufiger vor der Aufgabe, entsprechende Dienstleistungen extern zu vergeben. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen möchte mit einem Praxishinweis "Quartiersmanagement" Kommunen Hilfestellung bei der Vergabe und Einrichtung eines Quartiersmanagements geben. Die Kommunen sollen ein auf Stadtplaner*innen ausgerichtetes Leistungsspektrum erstellen können, das v. a. auch die Vergleichbarkeit der Angebote ermöglicht und letztendlich das notwendige Vor-Ort-Management erfolgreich und passgenau für die anstehende Aufgabe installieren hilft. In enger Abstimmung mit den relevanten Gremien der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erarbeitete die PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO im Auftrag einen entsprechenden Praxishinweis.
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
seit 2018
Bundesland: Nordrhein-Westfalen